Eingereicht in Vertretung von Fabian Zuber (einfaches Mitglied und engagiert bei der Reiner-Lemoine-Stiftung). Antrag fristgerecht eingereicht per E-Mail.
- Der reine Hinweis auf europäische Versorgungslösungen missachtet die Bedeutung einer „dezentralen Integration der Erneuerbaren Energien“. Die Entwicklung dieses Marktdesigns ist aber eine der Kernaufgaben des kommenden Jahrzehnts. Das muss das grüne Grundsatzprogramm reflektieren. (vgl. Beschluss BAG Energie vom 12.10.2019: „Es bedeutet, dass die lokal erzeugte, erneuerbare Energie zunächst lokal verwendet oder gespeichert wird und erst bei Erschöpfung der regionalen Nutzungsmöglichkeiten auf die nächste Ebene weitergegeben wird. Der lokale Ausgleich wird ergänzt um den regionalen – und der wiederum um den überregionalen“.)
- „Stärken der Regionen“ zu betonen, bedeutet auch, dass diese als jeweilige Schwächen der anderen Regionen verstanden werden. Dies exemplarisch explizit zu benennen, beinhaltet eine fatale Botschaft, wenn daraus z.B. interpretiert wird, dass „Solarenergie im Norden“ keinen Sinn ergibt. Die „ökologische Moderne“ und der „Übergang zu 100 Prozent erneuerbaren Energien“ wird damit eher verhindert, als beschleunigt. Daher ist die entsprechende Passage zu streichen.
- Gegenüber dem „Grundsatzprogrammentwurf für die Vorstellung am 26.06.2020“ wurde der Absatz (59) bereits um folgende Aussage ergänzt: „Zentral dafür sind Aufbau und Nutzung von Netzen und Speichern. Entscheidende Akteur*innen der Energiewende sind die Bür-ger*innen und Kommunen, aber auch regionale Unternehmen und das Handwerk.“ Das geht in die richtige Richtung, reicht aber noch nicht aus.
Kommentare
Thorsten Agemar:
Auch bei der Wasserkraft gibt es noch außerhalb der Alpen und Skandinavien Potenziale. Es kommt immer auf den Standort an (installierbare Kapazität, Umwelteingriff, Kosten...).