Veranstaltung: | BAG Energie GSP |
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Antragsteller*in: | Detlef Matthiessen (LAG E SH / BAG E) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.09.2020, 11:52 |
A3: Natürliche Monopole öffentlich bewirtschaften
Antragstext
Strom-, Wasser und Gasleitungen sollen als notwendige Infrastruktur der
Daseinsvorsorge in die Öffentliche Hand übertragen werden.
Begründung
Der gleichzeitige Besitz von Strom oder Gas als Handelsgut zusammen mit der dafür notwendigen leitungsgebundenen Infrastruktur setzt einen beständigen Reiz zur Selbstbegünstigung im Netzbetrieb. Der diskriminierungsfreie Zugang zu Stromnetzen, zu Gasleitungen und -speichern ist jedoch die Grundvoraussetzung für die Energiewende, für freie Energiemärkte und die unbehinderte Teilnahme aller Akteure.Große Energiekonzerne nutzen ihre Netze für besseren Zugang zu Endkunden, für selbstbegünstigende Entscheidungen, technische Regeln und Normungen in den Gremien, zur Behinderung und Erschwerung von Netzanschlußbegehren der konkurrierenden Erzeugung kleiner und mittelständischer Unternehmen u.v.m.
Nicht ohne Grund fordert die EU in ihren Binnenmarkt-Richtlinien das Ownership-Unbundling, also die Entflechtung im Eigentum, für die Infrastruktur.
„Wer das Netz hat, hat die Macht“, schrieb das Handelsblatt und diese Macht gehört in die öffentliche Hand. Wir wollen Diskriminierungsfreiheit nicht durch ebenso aufwendige wie unvollkommene zahllose und überkomplizierte Gesetze und Verordnungen (siehe z.B. Anreizregulierungsverordnung,Stromnetzzugangsverordnung) mit BundesNetzAgentur [BNetzA] und Monopolkommission wahren, sondern als neutraler öffentlicher Eigentümer das Gemeinwohl durchsetzen im Sinne aller Marktakteure und für eine schnelle und gerechte Energiewende.
Die kaufmännische und technische Betriebsführung der Netze kann mit Ausschreibungen quasi „privatwirtschaftlich“ erfolgen.
Energie-, Wasser- und Abwasserleitungen sind „natürliche Monopole“, d.h. es liegt in ihrer Natur, Monopol zu sein. Niemand baut ein paralleles Stromnetz, um mit Strom zu handeln, sondern man ist auf die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur angewiesen.
Die Gewinne aus der Bewirtschaftung – die Monopolrenten – gehören nicht in private Hände.
Der Staat kann es besser und kostengünstiger als Private und sollte das Eigentum an der Versorgungsinfrastruktur innehaben, um freie Märkte und Energiewende zu garantieren.
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